Lenkungsgremium

Auf Ebene der Bundesländer oder auch bundeslandübergreifend bilden die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV), Kassenzahnärzliche Vereinigung Berlin (KZV), Landeskrankenhausgesellschaft (LKG) und die Verbände der Krankenkassen einschließlich der Ersatzkassen im Land eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG). Die LAG trifft ihre Entscheidungen durch ein Lenkungsgremium (LG). Dieses ist mit 12 stimmberechtigten Mitgliedern aus den benannten Institutionen besetzt. Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patient/-innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene erhalten im Lenkungsgremium ein Mitberatungsrecht. Im LG werden Entscheidungen über alle Grundsatzfragen zu den routinemäßigen Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 136 SGB V auf Landesebene getroffen. Das LG trägt die Verantwortung für die Umsetzung der bundesweit verbindlich vorgegebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Landesebene. Des Weiteren ist es auch zuständig für die Einrichtung fachgebietsspezifischer Fachkommissionen für die Beratung und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen.