Die Richtlinie zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) ist seit dem 15.12.2016 in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, bundesweit einheitliche qualitätsorientierte Entscheidungen der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden zu ermöglichen.
Aktuell sind elf Qualitätsindikatoren aus den QS-Verfahren Gynäkologische Operationen (15/1), Geburtshilfe (16/1) und Mammachirurgie (18/1) als planungsrelevant vom G-BA definiert:
In der aktuellen Version sind alle Verfahren zur sektorspezifischen und sektorübergreifenden Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung gebündelt.
Durch das Verfahren aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) sollen die Planungsbehörden der Bundesländer bei der Krankenhausplanung die Qualität der medizinischen Versorgung einer Klinik berücksichtigen können.
Die Krankenhäuser liefern seit 2017 quartalsweise Daten für die oben aufgeführten elf planungsrelevante Qualitätsindikatoren aus den QS-Verfahren Gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie. Die erhobenen Daten werden im Auftrag des G-BA vom IQTIG einem Datenvalidierungsverfahren und – im Falle statistisch auffälliger Qualitätsergebnisse – einer fachlichen Bewertung unterzogen, bei der Fachkommissionen beratend hinzugezogen werden.
Die Auswertung der Ergebnisse für die plan. QI erfolgt durch das IQTIG. Die Quartalsauswertungen werden an folgenden Terminen den Landesgeschäftsstellen zur Verfügung gestellt:
Ob ein Ergebnis in einem plan. QI rechnerisch oder statistisch auffällig ist, stellt das IQTIG erst in der Jahresauswertung fest. Bei einer rechnerischen Auffälligkeit in einem plan. QI, die nicht statistisch signifikant ist, wird das Stellungnahmeverfahren nach der DeQS-RL eingeleitet.