Richtlinien

Anhand von Richlinien (RL) bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) welche medizinischen Leistungen Versicherte in Anspruch nehmen können. Ebenfalls beschließt das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Sektor. Die  Landesgeschäftsstelle LAG DeQS Berlin e.V. - Qualitätsbüro Berlin ist für die sachgerechte Durchführung verschiedener Richtlinien im Bereich der Qualitätssicherung zuständig. (Quelle: G-BA)