Qualitätssicherungs-Verfahren

Unter dem Begriff „Verfahren“ wird im weitesten Sinne ein Versorgungsbereich, ein medizinischer Eingriff oder auch ein Leistungsbereich, der stationär und_oder ambulant durchgeführt wird, verstanden. Die  DeQS-RL beinhaltet insgesamt  15  direkte und indirekte Verfahren. Für die länderbezogenen Verfahren sind die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) zuständig. Das IQTIG ist für die Durchführung der direkten  Verfahren  zuständig und  führt  mit  den  Leistungserbringer/-innen  das Stellungnahmeverfahren durch. Bisher  existieren  drei  sektorenübergreifende  Verfahren  mit  vertragsärztlicher  Beteiligung (Verfahren 1, Verfahren 2 und Verfahren 4), wobei alle anderen Verfahren der DeQS-RL den stationären Sektor betreffen. (Quelle: IQTIG)

Verfahren 1 – QS PCI/PPCI

Im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens zur Perkutanen Koronarintervention und Koronarangiografie (QS PCI) werden ab Juli 2022 auch Daten aus Patient/-innenbefragungen genutzt. Der Regelbetrieb für die Patient/-innenbefragung PCI (PPCI) ist zum 1. Juli 2022 gestartet worden.

Die Befragung wird vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchgeführt.

Leistungserbringer/-innen sind verpflichtet, zu allen Patient/-innen, die eine PCI oder Koronarangiographie erhalten haben, Adress- und behandlungsspezifische Daten an die Datenannahmestelle zu liefern. Die Datenlieferfrist endet jeweils für alle im Vormonat entlassenen Patienten/-innen mit dem 7. Tag des Folgemonats. Für Datenlieferungen, die fehlerhafte Inhalte aufzeigen, besteht eine Korrekturfrist von sieben Tagen. Eine Einwilligung der Patienten/-innen in die Übermittlung der Adressdaten ist hier nicht notwendig. §299 Abs.4 SGB V regelt die Grundlage für die Übersendung dieser personenidentifizierenden Daten.

Die Datenannahmestelle leitet die von den Leistungserbringer/-innen übermittelten Bögen PPCI weiter an die Versendestelle Patientenbefragung (VPB).

Die Leistungserbringer/-innen sind aufgefordert, alle Patient/-innen über die Patient/-innenbefragung im QS-Verfahren PCI zu informieren. Die Teilnahmebereitschaft an Befragungen hängt hier in hohem Maße von der Information der Betroffenen ab.

Weitere Informationen für Patient/-innen können auf der Internetseite des G-BA[AF1] entnommen werden und auch dem Informationsflyer für Patient/-innen des IQTIG[AF2] .

Die Teilnahme an der Befragung selbst ist für die Patient/-innen freiwillig und nicht verpflichtend.

Da bei Leistungserbringer/-innen mit mehr als 200 Patient/-innen eine Stichprobe gezogen wird, wird nicht jeder Patient/-in einen Fragebogen in die Häuslichkeit gesendet bekommen.

An jedem 15. Tag des Monats nimmt die Versendestelle die Stichprobenziehung für jeden Leistungserbringer/-in vor und versendet die gezogenen Fragebögen direkt an die ausgewählten Patient/-innen mit der Bitte um Teilnahme und Rücksendung der Fragebögen an die Fragebogenannahmestelle (FAST). Die Patient/-innen erhalten in Zusammenhang mit dem Fragebogen ausführliche Informationen zum Qualitätssicherungsverfahren, zum Datenschutzkonzept und zur Datenerhebung.

Für den Fall, dass keine Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens an die Fragebogenannahmestelle (FAST) innerhalb eines definierten Zeitraumes erfolgt, werden die Patient/-innen zweimal an die Patientenbefragung erinnert und um Teilnahme gebeten.

Es werden folgende drei Fragebogenversionen verwendet:

  • Fragebogen für elektive Koronoarangiographie
  • Fragebogen für elektive PCI (isoliert oder einzeitig)
  • Fragebogen für dringende/akute Koronarangiographie bzw. PCI (isoliert oder einzeitig).

Zur Darstellung der Ergebnisse zur Patient/-innenbefragung werden vom IQTIG jährliche Rückmeldeberichte zur Verfügung gestellt. Für die Patient/-innenbefragung sind 19 Indikatoren zur Abbildung der Behandlungserfahrungen und -ergebnisse aus Sicht der Patient/-innen vorgesehen. Da die Berechnung der Indikatorergebnisse in aggregierter Form erfolgt, ist bei der Patient/-innenbefragung keine Einzelfallbetrachtung möglich.

Die Erprobung der Patient/-innenbefragung wird laut DeQS-RL über einen Zeitraum von 4,5 Jahren erhoben. Die Einleitung regulärer Stellungnahmeverfahren zur Auswertung der Patient/-innenbefragung werden voraussichtlich erst zum zweiten vollständigen Erfassungsjahr (2024) durchgeführt werden. Die Fachkommissionen können aber bereits zuvor bei besonders auffälligen Ergebnissen Rückmeldungen von Leistungserbringern zu den Ergebnissen anfordern.

Das IQTIG hat eine Kontaktstelle für Patient/-innen eingerichtet, an die sie sich mit Ihren Fragen richten können (Hotline: 030/585826-570; E-Mail: patientenbefragung-pci@iqtig.org).

Sollten Leistungserbringer/-innen Fragen zum Verfahren PPCI haben, wird um Kontaktaufnahme zur Geschäftsstelle der LAG DeQS Berlin e. V. - QBB gebeten.

Eine Darstellung des Ablaufs, der geltenden Fristen und geplanten Auswertung finden Sie anschaulich erläutert und zusammengefasst dargestellt im Informationsschreiben/Informationsflyer für Leistungserbringer/-innen [AF3] des IQTIG sowie auf der Homepage des IQTIG [AF4]. (Quelle: IQTIG; G-BA)

Das QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie wurde als erstes sektorenübergreifendes Verfahren festgelegt, d. h., es werden sowohl ambulante als auch stationär erbrachte Eingriffe durch die DeQS-Richtlinie qualitätsgesichert. Das QS-Verfahren wurde zum 1. Januar 2019 in die DeQS-Richtlinie überführt.

In Deutschland sind die koronare Herzkrankheit (KHK) und der akute Myokardinfarkt (Herzinfarkt) die häufigsten Todesursachen im Erwachsenenalter (Quelle: Statistisches Bundesamt). Patient/-innen mit einer KHK leiden unter Verengungen der Herzkranzgefäße, die den Blutfluss und damit die Sauerstoffversorgung des Herzmuskels verringern können.

Gegenstand des Verfahrens QS PCI sind Koronarangiographien und perkutane Koronarinterventionen bei Patient/-innen ab 18 Jahren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte ambulanter und stationärer Eingriffe gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind u.a. die Verbesserung der Indikationsstellung und Förderung der Leitlinienadhärenz sowie die Verringerung von Komplikationsraten während und nach den Eingriffen.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden:

https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-pci/ PPCI Im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens zur Perkutanen Koronarintervention und Koronarangiografie (QS PCI) werden ab Juli 2022 auch Daten aus Patient/-innenbefragungen genutzt. Der Regelbetrieb für die Patient/-innenbefragung PCI (PPCI) ist zum 1. Juli 2022 gestartet worden.

Die Befragung wird vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchgeführt.

Verfahren 2 – QS WI

Gegenstand des Verfahrens ist die Vermeidung postoperativer Wundinfektionen. Das Verfahren soll insbesondere fachgebietsübergreifend die Qualität der Maßnahmen ambulanter und stationärer Leistungserbringer/-innen zur Vermeidung postoperativer Wundinfektionen messen, vergleichend darstellen und bewerten.
Die Berechnung von Follow-Up Indikatoren ist durch die Erhebung von patient/innenidentifizierenden Daten (PID) und die Einbeziehung von Sozialdaten bei den Krankenkassen möglich. Bundesweit werden im Rahmen des Verfahrens sogenannte Tracer-Eingriffe, die an Krankenhäusern (ambulant und stationär) oder durch Vertragsärzt/-innen bei gesetzlich krankenversicherten Patient/-innen durchgeführt werden, nachbeobachtet, um herauszufinden, ob sich möglicherweise postoperativ Wundinfektionen entwickelt haben.

Verfahren 3 – QS CHE

Das QS-Verfahren Cholezystektomie (QS CHE) trat zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Das Gallensteinleiden (Cholelithiasis) stellt in der erwachsenen Bevölkerung die häufigste Erkrankungsform der Gallenblase und der Gallengänge dar. Gallensteine (Konkremente) kommen bei Frauen häufiger vor als bei Männern. Der Nachweis von Konkrementen in der Gallenblase bzw. den extrahepatischen Gallenwegen erfolgt vor allem durch eine Ultraschalluntersuchung.
Gegenstand des Verfahrens sind Cholezystektomien (Gallenblasenentfernungen) bei Patient/-innen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Cholezystektomien (insbesondere zu Komplikationen und Überleben der Patient/-innen) unter Einbeziehung von Sozialdaten gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Durchführung von Cholezystektomien, die Erhöhung der Patient/innensicherheit sowie die Verringerung der Komplikationsraten und Folgeerkrankungen.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden

https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-che/

Verfahren 4 – QS NET

Das QS-Verfahren Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen (QS NET) ist seit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

In ihm sind die sektorspezifischen QS-Verfahren Nierentransplantation und Pankreas- und Pankreas-Nierentransplantationen im Sinne eines einzigen, sektorenübergreifenden QS-Verfahrens weiterentwickelt und um Indikatoren zur Qualität der Dialyse sowie um zusätzliche Datengrundlagen ergänzt worden.

Gegenstand des Verfahrens sind Dialysen und Nierentransplantationen sowie Pankreas- und Pankreas-Nieren-Transplantationen bei Patient/-innen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Zudem werden bei den im Verfahren betrachteten Transplantationen auch Daten nicht gesetzlich versicherter Patient/-innen einbezogen.

Es umfasst im Gegensatz zu vielen anderen Verfahren sowohl länderbezogene (DIAL) als auch bundesbezogene (NTX, PNTX) Verfahrensteile:

  • Länderbezogener Teil: Qualitätssicherung von Dialysebehandlungen – Spezifikation DIAL, Stellungnahmeverfahren auf Landesebene über Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) mit Landesfachkommission.
  • Bundesbezogener Teil: Qualitätssicherung von Nieren- und Pankreas-(Nieren-)transplantationen – Spezifikationen PNTX und PNTXFU, Stellungnahmeverfahren auf Bundesebene über IQTIG mit Bundesfachkommission. Weiterführende Informationen zum Verfahren können Sie der Homepage des IQTIG entnehmen (https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-net/).

Durch die Erhebung von patient/innenidentifizierenden Daten, welche dem IQTIG pseudonymisiert zur Verfügung gestellt werden, und die Einbeziehung von Sozialdaten bei den Krankenkassen ist die Berechnung von Follow-up-Indikatoren möglich.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden

https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-net/

Verfahren 5 – QS TX

Das fünfte in der DeQS-RL geregelte QS-Verfahren Transplantationsmedizin (QS TX) ist ein bundesbezogenes Verfahren. Es betrachtet Nierenlebendspenden, Lebertransplantationen und Leberlebendspenden, Lungentransplantationen, Herztransplantationen und Herz-Lungen-Transplantationen sowie den Einsatz von Herzunterstützungssystemen/Kunstherzen.

Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des IQTIG unter

https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-tx/.

Verfahren 6 – QS KCHK

Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK)

Gegenstand des Verfahrens sind Eingriffe an der Aortenklappe, der Mitralklappe und an Herzkranzgefäßen bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Diese Behandlungsverfahren werden nachfolgend als „Indexeingriffe“ bezeichnet. Die Bezeichnung des Verfahrens ist „Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen“. Das Verfahren wird nachfolgend „QS KCHK“ genannt. Das Verfahren soll die qualitätsrelevanten Aspekte messen, vergleichen und darstellen. Bewertet werden die Indikationsstellung sowie das Erreichen von Behandlungszielen sowie Komplikationen und unerwünschte Ereignisse sowie das Überleben der Patientinnen und Patienten.

Verfahren 7 – QS KAROTIS

Durch die Überführung der QSKH-RL in die DeQS-RL löste das Verfahren 7 QS Karotis das Modul 10/2 (Karotis-Revaskularisation) ab.

Gegenstand des Verfahrens sind Eingriffe zur Verbesserung des Blutflusses an der Halsschlagader (Karotis-Revaskularisation). Erfasst werden sowohl offen-chirurgische als auch kathetergestützte Eingriffe. Diese Eingriffe werden als „Indexeingriffe“ bezeichnet. Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Eingriffe an der Halsschlagader (insbesondere zu Indikation und periprozeduralen Schlaganfällen und Todesfällen) gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden.

Bei rund einer Million Menschen in Deutschland ist eine der beiden Halsschlagadern deutlich – um mindestens 50 Prozent – verengt. Eine solche Verengung (Karotisstenose) geht mit einem erhöhten Risiko für Durchblutungsstörungen im Gehirn einher. So sind pro Jahr schätzungsweise 30.000 Schlaganfälle in Deutschland auf eine Verengung oder einen Verschluss der Halsschlagadern zurückzuführen (Quelle: S3-Leitlinie zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge der extrakraniellen Karotisstenose).

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden

https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-karotis/

Verfahren 8 – QS CAP

Durch die Überführung der QSKH-RL in die DeQS-RL löste das Verfahren 8 QS CAP das Modul PNEU (ambulant erworbene Pneumonie) ab.

Gegenstand des Verfahrens sind ambulant erworbene Pneumonien bei Patient/-innen ab einem Alter von 18 Jahren. Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Leistungen (insbesondere zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen sowie der Sterblichkeit während des stationären Aufenthalts) gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Prozessqualität sowie die Verringerung der Sterblichkeit.

Die ambulant erworbene Pneumonie (Lungenentzündung) ist die häufigste durch eine Infektion bedingte Todesursache in Deutschland. Eine erhöhte Sterblichkeit kann durch eine unzureichende Behandlung der Pneumonie bedingt sein. Um die Versorgungsqualität zu messen und ggf. Schritte zu ihrer Verbesserung einzuleiten, gehört die ambulant erworbene Pneumonie seit 2005 zu den dokumentationspflichtigen Leistungen der externen gesetzlichen Qualitätssicherung.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden

https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-cap/

Verfahren 9 – QS MC

Durch die Überführung der QSKH-RL in die DeQS-RL löste das Verfahren 9 QS MC das Modul 18/1 (Mammachirurgie) ab.

Das QS-Verfahren Mammachirurgie fokussiert die Behandlung von Patient/-innen mit Brustkrebs (Mammakarzinom). Pro Jahr sind ca. 18.000 Todesfälle in Deutschland auf ein Mammakarzinom zurückzuführen. In seltenen Fällen kann diese Erkrankung auch bei Männern auftreten.

Gegenstand des Verfahrens ist die Behandlung von Patient/-innen mit Neoplasien der Brust. Erfasst werden alle wegen gutartiger oder bösartiger Tumoren, Präkanzerosen oder Tumorverdacht der Brust stationär durchgeführten offenen Biopsien, tumorresezierenden und axillären Eingriffe.

Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Eingriffe wegen einer Neoplasie der Brust gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Indikationsstellung, der Prozess- und der Ergebnisqualität.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden

https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-mc/

Verfahren 10 – QS Gyn OP

Durch die Überführung der QSKH-RL in die DeQS-RL löste das Verfahren 10 QS Gyn-OP das Modul 15/1 (Gynäkologische Operationen ohne Hysterktomien) ab.

Gegenstand des Verfahrens sind gynäkologische Eingriffe. Erfasst werden stationär durchgeführte Operationen an den Eileitern (Tuba uterina) und Eierstöcken (Ovarien) bei Patientinnen ab 11 Jahren („Indexeingriffe“).
Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Eingriffe an den inneren weiblichen Geschlechtsorganen (insbesondere zu Indikation und Komplikationen) gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Indikationsstellung und der Prozessqualität, sowie die Verringerung von Komplikationsraten während und nach den Eingriffen.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden

https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-gyn-op/

Verfahren 11 – QS DEK

Durch die Überführung der QSKH-RL in die DeQS-RL löste das Verfahren 11 QS DEK das Modul DEK (Dekubitusprophylaxe) ab.

Gegenstand des Verfahrens ist die Erfassung von Dekubitalulcera-Grad/Kategorie 2 oder höhergradig oder mit nicht näher bezeichneten Dekubitalulcera (ohne Angabe einer Kategorie / eines Grades) bei Patient/-innen ab 20 Jahren während des stationären Aufenthalts.

Das QS-Verfahren DEK berücksichtigt alle Patient/-innen in allen Fachabteilungen aller Krankenhäuser. Der Dekubitus wird als lokal begrenzte Schädigung der Haut und/oder des darunterliegenden Gewebes beschrieben, die oft über Knochenvorsprüngen und infolge von Druck oder Druck in Verbindung mit Scherkräften entsteht.

Die Indikatoren und Kennzahlen des QS-Verfahrens betrachten ausschließlich die Häufigkeit neu entstandener Dekubitalulcera (Druckgeschwüre), die während des stationären Krankenhausaufenthalts bei Patient/-innen auftreten. Dieses Auftreten von Dekubitalulcera wird als Dekubitusinzidenz bezeichnet und gilt in internationalen Studien als Ergebnisindikator für Patient/-innensicherheit.

Im Rahmen des Verfahrens QS DEK soll insbesondere das Neuauftreten von Dekubitalulcera (Druckgeschwüre) während des stationären Aufenthalts als qualitätsrelevanter Aspekt gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Prozess- und Ergebnisqualität.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-dek/

Verfahren 12 – QS HSMDEF

Durch die Überführung der QSKH-RL in die DeQS-RL löste das Verfahren 12 QS HSMDEF die Module HSM (Herzschrittmacherversorgung) und DEFI (Implantierbare Defibrillatoren) ab.

Gegenstand des Verfahrens sind Implantationen, Aggregatwechsel sowie Revisionen/Systemwechsel/Explantationen von Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren bei Patient/-innen ab 18 Jahren.

Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte der stationär erbrachten Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Indikationsstellung, der Systemwahl und der Prozessqualität sowie die Verringerung von Komplikationsraten während und nach den Eingriffen.

Die Qualitätsindikatoren im Auswertungsmodul Herzschrittmacher-Implantation fokussieren u. a. auf die Beachtung von Leitlinienempfehlungen und die Dauer des Eingriffs. Weitere wichtige Merkmale sind die Strahlenbelastung der Patientin bzw. des Patienten sowie die Erreichung akzeptabler Werte bei notwendigen intraoperativen Messungen (Bestimmungen des elektrischen Impulses). Darüber hinaus werden Komplikationen im zeitlichen Umfeld des Eingriffs und die risikoadjustierte Sterblichkeitsrate erfasst.

Seit 2015 werden zudem bei Herzschrittmachereingriffen Daten erhoben, die eine Verknüpfung der QS-Daten wiederholter stationärer Aufenthalte einer Patientin bzw. eines Patienten ermöglichen. Durch dieses Follow-up können auch Komplikationen erfasst werden, die erst nach Verlassen des Krankenhauses auftreten. Die Follow-up-Indikatoren, für die Daten verschiedener Eingriffsarten ausgewertet werden, sind ebenfalls dem Auswertungsmodul Herzschrittmacher-Implantation zugeordnet.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-hsmdef/

Verfahren 13- QS PM

Durch die Überführung der QSKH-RL in die DeQS-RL löste das Verfahren 13 QS PM die Module 16/1 (Geburtshilfe) und NEO (Neonatologie) ab. Die beiden QS Verfahren werden aber weiterhin getrennt ausgewertet.

Die Perinatalmedizin umfasst die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind im Zeitraum kurz vor bis kurz nach der Geburt (Geburtshilfe) sowie die Versorgung und Behandlung von Neu- bzw. Frühgeborenen (Neonatologie).

Gegenstand des Verfahrens ist die geburtshilfliche Versorgung von Mutter und Kind (Geburtshilfe) sowie die Früh- und Neugeborenenversorgung (Neonatologie). Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Behandlungen und Geburten und der neonatologischen Versorgung im Krankenhaus gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Prozessqualität, die Vermeidung geburtshilflicher Komplikationen und schwerwiegender Erkrankungen bei Früh- und Neugeborenen sowie die Verringerung der Sterblichkeit.

Die Münchner Perinatalstudie (1975 bis 1977) und die daraus hervor­gegangene Perinatalerhebung gelten allgemein als Ausgangs­punkt der heutigen gesetzlichen Qualitätssicherung im Bereich der Perinatalmedizin. Deren Ziel ist es, beobachtete Qualitäts­unterschiede in der geburtshilflichen Versorgung zu erfassen und die Qualität kontinuierlich zu verbessern.

Seit 2001 ist der Bereich der Geburtshilfe in einem bundeseinheitlichen QS-Verfahren etabliert, in dem alle Geburten in der Bundesrepublik, die in einem Krankenhaus stattgefunden haben, erfasst werden. Ver­schiedene Aspekte der Prozess- und Ergebnisqualität vor, wäh­rend und nach der Geburt werden mit Qualitätsindikatoren und Kennzahlen abgebildet und beziehen sich auf die adäquate me­dizinische Versorgung sowohl der Mutter als auch des Kindes.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-pm/

Verfahren 14 – QS HGV

Das Verfahren 14 (Hüftgelenkversorgung, QS HGV) fasst die bisherigen Module „Hüftgelenknahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung“ (17/1) und „Hüftendoprothesenversorgung“ (HEP) zusammen.

Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Hüftendoprothesen, Hüftendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel sowie ausschließlich osteosynthetisch versorgte isolierte Schenkelhals-Frakturen und pertrochantäre Femurfrakturen ohne schwerwiegende Begleitverletzungen bei Patient/-innen ab 18 Jahren. Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Eingriffe an den Hüftgelenken (insbesondere zu Indikation und Komplikationen) gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Indikationsstellung und der Prozess- und der Ergebnisqualität, sowie die Verringerung von Komplikationsraten.

Ein Bruch (Fraktur) im oberen, dem Hüftgelenk zugewandten Teil des Oberschenkelknochens (Femur) wird als hüftgelenknahe Femurfraktur bezeichnet. Diese Brüche sind meist unfallbedingt.

Eine Hüftendoprothese ist ein „künstliches Hüftgelenk“. Das Einsetzen einer Endoprothese am Hüftgelenk zählt in der Krankenhausstatistik zu den am häufigsten durchgeführten Operationen bei vollstationären Patient/-innen. Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-hgv/

Verfahren 15 – QS KEP

Das Verfahren 15 (Knieendoprothesenversorgung, QS KEP) löste das bisherige Modul „Knieendoprothesenversorgung (KEP)“ ab.

Gegenstand des Verfahrens sind Erstimplantationen von Knieendoprothesen, unikondylären Schlittenprothesen sowie Knieendoprothesenwechsel oder -komponentenwechsel bei Patient/-innen ab 18 Jahren. Im Rahmen des Verfahrens sollen qualitätsrelevante Aspekte stationär erbrachter Eingriffe rund um die Knieendoprothetik (insbesondere zu Indikation und Komplikationen) gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet werden. Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Indikationsstellung und der Ergebnisqualität, sowie die Verringerung von Komplikationsraten.

Eine Knieendoprothese ist ein „künstliches Kniegelenk“. Verschleißerscheinungen des Gelenkknorpels im Knie (Gonarthorose) bringen je nach Fortschreiten der arthrotischen Veränderungen zahlreiche Beschwerden mit sich. Dazu gehören neben dem Leitsymptom Schmerz oftmals auch Bewegungs- und Funktionsdefizite und damit eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität der Betroffenen.

In das QS-Verfahren Knieendoprothesenversorgung werden mehrere medizinische Leistungen aufgenommen. Betroffen sind Patient/-innen mit Erstimplantation einer Knietotalendoprothese oder einer Schlittenprothese sowie Patient/-innen, die einen Wechsel oder Komponentenwechsel ihrer Knieendoprothese erhalten.

Im Gegensatz zu Patient/-innen mit degenerativen Indikationen werden Patient/-innen mit sehr spezifischen Charakteristika, wie onkologischen Erkrankungen oder kindlichen Fehlanlagen aus dem QS-Verfahren ausgeschlossen. Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-kep/