Sollstatistik

Seit 2004 wird die Vollständigkeit der Teilnahme an den Verfahren der externen Vergleichenden Qualitätssicherung bewertet.

Alle nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser müssen im Rahmen der DeQS-RL einmal jährlich die Sollstatistik abgeben.

Sie finden genaue Informationen zur Übermittlung der Soll- und Risikostatistiken auf der Webseite der unitrend GmbH.

Hier können Sie die Spezifikationen vom IQTIG herunterladen.

Öffentliche GPG-Schlüssel der Sollstatistik-Datenannahmen

Die ZIP-Datei der Sollstatistik muss mit dem GPG-Schlüssel der für Sie zuständigen Datenannahmestelle verschlüsselt werden:

Berlin: pub_key_DeQS_Soll_BE_LKG.asc

Manuelle GPG-Verschlüsselung

Verwenden Sie für die manuelle Verschlüsselung von Sollstatistik-Dateien bitte gpg4win:

  1. Installieren Sie die Software. Wählen Sie bei der Installation unbedingt auch das Werkzeug "Kleopatra" aus.
  2. Starten Sie Kleopatra nach der Installation und importieren den für Sie gültigen GPG-Schlüssel (s.u.), indem sie diesen in das Fenster ziehen.
  3. Klicken Sie dann auf "Signieren/Verschlüsseln" und wählen die erzeugte ZIP-Datei aus.
  4. Es öffnet sich das folgende Fenster:
  1. Achten Sie darauf, dass die beiden Häkchen bei "Signieren als" und "Für mich verschlüsseln" entfernt sind. Wählen Sie dann rechts neben "Für andere verschlüsseln" den in Kleopatra importieren öffentlichen Schlüssel der für Sie zuständigen Datenannahmestelle aus.
  2. Benennen Sie die erzeugte GPG-Datei um und ergänzen das Länderkürzel. Die Bundesland-Kürzel sind BB (Brandenburg), BE (Berlin), HB (Bremen), RP (Rheinland-Pfalz), SL (Saarland), ST (Sachsen-Anhalt) und TH (Thüringen).

Versand per E-mail

Ihre GPG-verschlüsselten Sollstatistikdateien senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse:

Berlin: daten-be@unitrend.de

Abgabefristen

Die Sollstatistik kann ab  dem 01.01.2024 und muss spätestens bis zum 15.03.2024 abgegeben werden. Die Lieferungen werden auf Korrektheit bestätigt.

Support

Stellen Sie Support-Anfragen an folgende E-Mail: qs@unitrend.eu

Wenn Sie fachliche Fragen haben, stellen Sie diese der Geschäftsstelle LAG DeQS Berlin e.V.- QBB: support@qbb-online.de

Bevor Sie Supportanfragen stellen informieren Sie sich bitte unter: Fehlermeldungen in FAQ.

[Quelle: Firma unitrend]

Hinweise zum Erfassungsjahr 2021:

  • Neu in 2021: es muss auch eine Sollstatistik_DEQS_EDOK abgegeben werden. Diese Sollstatistik enthält die Meldung zur Dokumentationsverpflichtung für die einrichtungsbezogene QS-Dokumentation (NWIES_LKG u. NWIEA_LKG)
  • Abgabefrist der Sollstatistik_DeQS und der Sollstatistik_DeQS_EDOK ist der 15.03.2022.
  • In dem Verfahrensjahr 2021 sind die Sollstatistiken (DEQS u. DEQS_EDOK) bezogen auf die IK-Nummer (nicht standortbezogen)  zu übermitteln. Die Risikostatistiken hingegen sind auch weiterhin standortbezogen zu übermitteln.
  • Auch in Papierform müssen für das Verfahrensjahr 2021 die Sollstatistik_DEQS (inkl. Konformitätserklärung) und die Sollstatistik_DEQS_EDOK (inkl. Konformitätserklärung) übermittelt werden:
    Mustervorlagen zur methodischen Sollstatistik_DEQS 2021
    Mustervorlagen zur Sollstatik_DEQS_EDOK 2021
  • Die Sollstatistik_DEQS enthält auch die quartalsbezogenen Sollzahlen bezogen auf das Entlassquartal.
  • Die Sollstatistik_DEQS_EDOK enthält nur jahresbezogen für die beiden Module NWIES_LKG u. NWIEA_LKG jeweils die Angabe, ob eine Dokumentationsverpflichtung vorliegt (1) oder nicht (0).
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre QS-Filter-Software für das Verfahrensjahr 2021 die Sollstatistik_DEQS und die Sollstiatik_DEQS_EDOK erstellt und an unsere Datenannahmestelle (daten@qigbw.de) elektronisch und per Post in Papierform (jeweils inkl. Konformitätserklärung) übermittelt werden.
  • Für das Erfassungsjahr 2021 hat das IQTIG entsprechende Vorlagen zur Verfügung gestellt:
    Vorlagen Sollstatistik EJ 2021
    Vorlagen Sollstatistik EDOK EJ 2021