Zur Durchführung der externen Qualitätssicherung werden Fachkommissionen berufen. Diese setzen sich jeweils für die Verfahren aus Expert/-innen aus dem ambulanten und stationären Bereich zusammen. Für die Einrichtung der Fachkommissionen nach der DeQS-RL ist die Landesarbeitsgemeinschaft und somit die jeweils zuständigen Institutionen zuständig. Die Festlegung von Art, Anzahl und Zusammensetzung der einzurichtenden Fachkommissionen regeln die themenspezifischen Bestimmungen.
Die Fachkommissionen nehmen die fachliche Bewertung bzw. Einschätzung der Auswertungen sowie die Bewertungen der einzelnen Stellungnahmen vor.
Auf dessen Grundlage empfehlen sie ggf. weiterführende Maßnahmen sowie dessen Zeitrahmen. Ebenfalls wird ein geeignetes Verfahren zur Überprüfung des Erfolgs der Maßnahmen gewählt.
Weitere Tätigkeiten umfassen die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Umsetzung bzw. Durchführung der durch die LAG beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen.