Der G-BA stellt zu den Inhalten seiner Richtlinien verschiedene Informations- und Dokumentationsmaterialien zur Verfügung.
Mehr erfahrenNach § 135a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) sind alle Leistungserbringer dazu verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen. Die sektorenübergreifende Ausgestaltung wird im § 136 SGB V geregelt.
Mehr erfahrenFür die Stellungnahmeverfahren zu den in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungs-übergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) geregelten länderbezogenen Verfahren ist die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zuständig.
Mehr erfahrenFür die Datenannahme der landesbezogenen Verfahren ist in Berlin die LAG DeQS Berlin e.V. - Qualitätsbüro Berlin (QBB) zuständig.
Zuständig für die Annahme von Daten im Bereich der vertragsärztlichen Leistungen ist die Datenannahmestelle der KV Berlin (DAS-KV).
Im selektivvertraglichen Bereich obliegt diese Aufgabe der Vertrauensstelle in Berlin (VST-DAS).