Datenvalidierung

Datenvalidierung DeQS-RL

In der DeQS-RL ist gemäß § 16 Teil 1 eine Datenvalidierung vorgesehen. Die Durchführung obliegt bei den länderbezogenen Verfahren den Landesarbeitsgemeinschaften.

Die themenspezifischen Bestimmungen regeln u.a. den Umfang und die Grundlage einer Stichprobenprüfung.

Zum Stand 3.12.2021 liegen diesbezüglich keine Festlegungen vor.

Datenvalidierung plan. QI-RL

Eine Datenvalidierung gemäß der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL, https://www.g-ba.de/richtlinien/91/) ist in folgenden Krankenhäusern ein Aktenabgleich vor Ort durchzuführen:

  1. die eine statistische Auffälligkeit aufweisen
  2. die im jeweiligen Vorjahr eine statistische Auffälligkeit aufgewiesen haben
  3. aus einer Stichprobe
  4. sowie mindestens aus einer Stichprobe von Krankenhäusern, die Daten nachgeliefert haben.

Die Datenvalidierungen für die Krankenhäuser der Gruppen b - d finden entsprechend plan. QI-RL zwischen dem 15.03. und dem 31.05. statt; die Datenvalidierungen für die Krankenhäuser der Gruppe a zwischen dem 15.04. und dem 31.05.

Bei einer statistischen Auffälligkeit in einem plan. QI besteht für das betroffene Krankenhaus die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Jahresauswertung dem IQTIG zuzusichern, dass der statistischen Auffälligkeit keine Dokumentationsfehler zugrunde liegen. Somit entfällt die Notwendigkeit einer Datenvalidierung für die Fälle, die statistisch auffällig sind. Sichert ein Krankenhaus bei einer statistischen Auffälligkeit nicht gegenüber dem IQTIG die Richtigkeit der Dokumentation zu, so muss bis zum 31.05. eine Datenvalidierung der statistisch auffälligen Fälle durch die Landesgeschäftsstelle oder den MD durchgeführt werden.

Der Aktenabgleich vor Ort (Zweiterfassung) wird durch die Mitarbeiter_innen der Geschäftsstelle als auch die Fachexperten des MD Berlin-Brandenburg als Gemeinschaftsprojekt durchgeführt.

Das IQTIG stellt nach dem Abschluss der Datenvalidierung eine Neuberechnung an. Die ggf. aktualisierten Jahresauswertungen werden den Landesgeschäftsstellen Anfang Juli online zur Verfügung gestellt.